DSF4568

Kosten

Da es sich bei Psychotherapie um eine Heilbehandlung handelt, werden die Kosten im Normalfall von den Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung der Psychotherapie kann aber ganz unterschiedlich erfolgen - abhängig davon, wie Sie versichert sind oder ob Sie die Kosten selbst übernehmen möchten.

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen die Krankenkassen in der Regel.
Voraussetzung ist, dass die Psychotherapie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Die Notwendigkeit wird in den probatorischen Sitzungen geprüft. Diese werden von Ihrer Krankenkasse in jedem Fall finanziert.

Für eine anschließende Therapie wird gemeinsam bei der Krankenkasse ein Antrag auf die Kostenübernahme gestellt. Sobald diese bewilligt worden ist, kann die ambulante Therapie beginnen.

Wie bei Arztbesuchen muss zur Abwicklung der Abrechnung Ihre Krankenkassenkarte beim Ersttermin und je Quartal eingelesen werden.


Privat Versicherte

Die Kosten der Therapie werden nach Antragstellung normalerweise von den privaten Krankenkassen und Beihilfen mit übernommen. Gleichzeitig sind die Erstattungsmodalitäten der Kassen sehr unterschiedlichen und hängen von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Hieraus resultiert, dass es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung kommen kann.

Daher empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und erfragen Sie die Modalitäten für die Inanspruchnahme einer "ambulanten Verhaltenstherapie durch eine/n psychologische/n Psychotherapeuten/in.
  • Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Bringen Sie zur ersten Sitzung gegebenenfalls die Unterlagen Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Psychotherapie mit. Diese füllen wir gerne aus, sodass Ihre private Krankenkasse Ihnen die Kosten zurückerstatten kann.

Hinweis: Neue Empfehlung der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) vom 28.03.2023:

Seit 27 Jahren wurde die Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte nicht mehr angepasst, sodass seit vielen Jahren die Behandlung von Privatpatient:innen schlechter vergütet wird als die von gesetzlich Versicherten. Daher empfiehlt die DPtV seit Ende März 2023 die Vereinbarung einer individuellen Honorarvereinbarung zwischen Patient:in und Therapeut:in. Umso wichtiger ist es für Sie, die Kostenübernahme mit uns, aber vor allem mit Ihrer Versicherung und/oder Beihilfe zu klären.

DPtV Steigerungssätze Psychotherapie

DPtV Pressemitteilung 04/2023




Selbstzahler

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung. Ohne weitere Formalitäten können Sie das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen.

Als Psychologische Psychotherapeuten sind wir an die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt je Sitzung (d. h. je 50 Min). Sie erhalten dann ca. monatlich eine Rechnung. Bitte denken Sie daran, dass die erste Sitzung bereits kostenpflichtig ist.